Allgemeine Informationen zum Augenschutz

Gesundheitliche Risiken:

Die gesundheitlichen Risiken, denen das menschliche Auge am Arbeitsplatz ausgesetzt ist, sind vielfältig, in Folge unterteilt nach Schädigung durch:

Filterkennzeichnungen:

mechanische Einwirkungen
(Staub und Festkörper wie Bolzen, Körner, Späne, Splitter)

optische Einwirkungen
(UV- und IR-Strahlen, Blendung durch Licht)

chemische Einwirkungen
(Dämpfe, Gase, Laugen, Nebel, Rauch, Säuren, Staub)

thermische Einwirkungen
(Hitze, Kälte, glühende Partikel, Schmelzmetall)

besondere Einwirkungen
(Laserstrahlen, Störlichtbögen, Röntgenstrahlen)

Für die Augen gibt es verschiedene Schutzausrüstungen. Es muss gewährleistet sein, dass geeigneter Schutz in Verbindung mit Tragekomfort und Design geboten wird.

Unterschieden wird zwischen:

Bügelbrillen:
sind Schutzbrillen, die mit Ohrbügeln ausgerüstet sind. Für den seitlichen Schutz sind sie teilweise mit Seitenschutzkörben oder Seitenschutzplatten versehen. Haben die Sichtscheiben einer Gestellbrille auch optisch korrigierende Wirkung, werden Schutzbrillen als Korrektionsschutzbrillen bezeichnet.

Sicherheitssichtscheiben:
schützen gegen aufprallende Teile und bei Stoßbelastung.

Vollsicht-/Korbbrillen:
sind Schutzbrillen, bei denen der Tragkörper korbartig ausgebildet ist und aus weichem, elastischen Material besteht, so dass der Brillenkorb den Augenraum umschließt und sich am Gesicht anschmiegt.

Vorstecker:
sind Tragkörper mit Fassung für Sicherheits- oder Filterscheiben. Sie werden auf eine Korrektionsbrille aufgesteckt. Vorstecker zählen im weitesten Sinne auch zu den Schutzbrillen. Bei Vorsteckern gibt es auch Konstruktionen, die man hochklappen kann. Hierbei wird jedoch nicht die gleiche Schutzwirkung erreicht wie mit einer kompletten Schutzbrille.

Schutzschirme/Visiere:
bestehend aus Traghilfe und Sicherheitsscheibe, die Gesicht und je nach Länge und Erweiterungsteilen auch Teile des Halses schützen. Sie werden am Schutzhelm oder mit Traghilfen direkt am Kopf getragen. Sichtscheiben können an den Traghilfen starr, leicht auswechselbar oder hochklappbar sein.

Für die entsprechende Tätigkeit muss die geeignete Form von Augenschutz gewählt werden.

Bestimmte Modelle lassen sich zudem über normalen Korrekturbrillen tragen. Die Scheibenfarben können zudem vor bestimmten Lichtbelastungen schützen und werden entsprechend erläutert. Bei gewissen Einsätzen muss auch eine Beschussfestigkeit gegeben sein.

Normen

EN 166

Persönlicher Augenschutz – Anforderungen Kennzeichnung nach DIN EN 166:

Bestimmte Modelle lassen sich zudem über normalen Korrekturbrillen tragen. Die Scheibenfarben können zudem vor bestimmten Lichtbelastungen schützen und werden entsprechend erläutert. Bei gewissen Einsätzen muss auch eine Beschussfestigkeit gegeben sein.

 

Kennzeichnung Bedeutung
ohne mechanische Grundfestigkeit
S erhöhte mechanische Festigkeit (5,1 m/s)
F Stoß mit kleiner Energie (bzw. beschussfest bis 45 m/s)
B Stoß mit mittlerer Energie (bzw. beschussfest bis 120 m/s)
A Stoß mit hoher Energie (bzw. beschussfest bis 190 m/s)
K Kratzfest
N Beständigkeit gegen Beschlagen
EN 170

Persönlicher Augenschutz – Ultraviolettschutzfilter

EN 172

Persönlicher Augenschutz – Infrarotschutzfilter