Allgemeine Informationen zum Gehörschutz

Geeigneter Gehörschutz muss ab einem Lärmpegel von 80 dB zur Verfügung gestellt werden. Ab 85 dB ist dieser auch zu tragen. Lärmpegel müssen auf das in der Praxis niedrigste vertretbare Niveau gesenkt werden.

Beispiele für die Höhe des Lärms in dB:

Flüstern: 30 dB
normales Gespräch: 60 dB
Bohrhammer: 100 dB
Rennsport: 110 dB
Motorsäge: 115 dB
Düsenmotor: 140 dB

SNR-Wert (Signal to Noise Ratio) in db = Dämmvermögen in Dezibel dB(A), um wieviel der Lärm reduziert wird.

Beispiel:
Arbeit mit Meißelhammer 105 dB 105 dB–28 dB (Gehörschutzstöpsel) = Dämmung auf 77 dB reduziert

Ziel der Lärmdämmung sollte mit geeignetem Gehörschutz unter 80 dB liegen.

Normen

  • EN 352-1: Gehörschützer; Allgemeine Anforderungen; Teil 1: Kapselgehörschützer
  • EN 352-2: Gehörschützer; Allgemeine Anforderungen; Teil 2: Gehörschutzstöpsel

weitere Unterteilung in 3 Werte

H-Wert: Schalldämmungswert für hochfrequente Geräusche
M-Wert: Schalldämmungswert für mittelfrequente Geräusche
L-Wert: Schalldämmungswert für tieffrequente Geräusche

Der SNR-Wert ergibt sich aus diesen 3 Werten und bildet daraus das Mittel in dB. Je höher dieser Wert, desto besser die Schalldämmung und somit die Schutzwirkung.

Gehörschutz Diagramm